Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für die Zukunft Ihres Kindes heran.
Von der Geburt über Einschulung bis zum Einstieg ins Berufsleben – Eltern begleiten ihre Kinder auf dem Weg ins Leben. Damit Sie bei Finanzen und Vorsorge den Überblick behalten, ist Ihre Sparkasse für Sie da.
Das mitwachsende Konto Ihrer Sparkasse passt sich jedem Alter an – von der Geburt bis zum Berufsstart und darüber hinaus. Die Kontonummer bleibt dabei immer gleich.
Wer früh startet, kann auch mit kleinen Beträgen Großes erreichen. Wir zeigen Ihnen, welche Geladanlage am besten zu Ihnen und Ihrem Nachwuchs passt. Und als besonderes Extra legen wir 25 Euro als Startkapital auf einen Fondssparer oben drauf.
Obwohl Kinder unter sieben Jahren nicht haftbar für Schäden sind, die sie anderen zufügen, kann es sinnvoll sein, sie in eine bestehende Haftpflichtversicherung einzuschließen.
Sieben von zehn Unfällen passieren im privaten Bereich. Dort zahlt die gesetzliche Unfallversicherung keinen Cent. Die private Kinder-Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei einem Unfall – rund um die Uhr und weltweit.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie die vorgeschriebenen Regelleistungen und Ihre Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. In vielen Fällen reicht dieser Schutz jedoch nicht aus.
Mitmachen können Eltern von Neugeborenen, ausgenommen Mitarbeiter der Sparkassen-Finanzgruppe, sowie deren Familienangehörige. Die Gewinner werden schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.
1 Attraktive Verzinsung von 2 % pro Jahr für maximal 500 Euro Guthaben bis zum 18. Lebensjahr. Ab Volljährigkeit entfällt die Verzinsung. Stand 02/2024
Veranstalter der Gewinnspiele ist die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg, Ludwig-Thoma-Str. 4, 83278 Traunstein
Die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg behält sich vor, Gewinnspiele jederzeit und ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Um am Gewinnspielen teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich als Teilnehmer unter Angabe personenbezogener Daten zu registrieren. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg die dazu erforderlichen Daten zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz erhebt, speichert und verarbeitet. Die im Rahmen von Gewinnspielen erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Ermittlung der Gewinner gelöscht.Datenschutzhinweis der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg unter: www.spk-ts.de/datenschutz.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
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