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Unsere BLZ & BIC
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Ertragsschadenversicherung

Warum rechnet sich eine Tier-Ertragsschadenversicherung?

Unsere Tier-Ertragsschadenversicherung bietet Ihnen den notwendigen finanziellen Schutz für Rinder, falls eine Tierseuche ausbricht.

  • Die Tierseuchenkasse sichert nur den gemeinen Tier-Wert ab, nicht jedoch den Ertrag und die Folgekosten.
  • Die Versicherungskammer Bayern ersetzt den Milchgeldausfall bis zu 3 Monate (nur bei Lieferverboten und Verkaufs­be­schränkungen), wenn Sie der Gruppenversicherung der MEG Alpenland zugestimmt haben (Mitgliederinfo 2017).

Was wird von der Tier-Ertragsschadenversicherung übernommen?

  • Die Differenz zwischen dem Kaufpreis der neuen Tiere und der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse
  • Die Kosten für Tierärzte im Zusammenhang mit der Seuche
  • Die Kosten für Desinfektion des Betriebes
  • Die Kosten für die Gülleaufbereitung
  • Die Kosten für den Milchgeldausfall ab dem 3. Monat bis zu 52 Wochen

Damit ist der gesamte Deckungsbeitragsverlust durch eine Seuche über die Tier-Ertragsschadenversicherung abgesichert.

NEU: Ergänzungsbaustein Milchkasko Plus inklusive Kontamination durch Schadstoffe

Versichert ist der Ertragsschaden infolge Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverboten und Verkaufsbe­schränkungen wegen Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe.¹

Ihr Ansprechpartner

Johann Irlacher

Spezialberater Versicherungen
Telefon: 0861 66-4750
E-Mail: johann.irlacher@spk-ts.de

 

FAQs

FAQs

Warum lohnt sich die Tier-Ertragsschadenversicherung?
  • Sicherung Ihre Einkommens
  • Schutz bei Tierverlusten und Seuchen
  • Keine Wartezeit bei bestimmten Risiken
  • Auch bei Bio-Produktion möglich
  • Einfache Handhabung und transparente Abwicklung
  • Förderung in einigen Bundesländern möglich
Was ist versichert?

Versichert ist der Ertragsausfall aus der tierischen Produktion infolge von:

  • Anzeigepflichtigen Tierseuchen
  • Diebstahl
  • Botulismus
  • Unfällen

Zusätzlich können Krankheiten mitversichert werden. Die Ausfälle werden bis zu einer Dauer von 12, 18 oder 24 Monaten gezahlt.

Welche Tierseuchen sind anzeigepflichtig?
  • Maul- und Klauenseuche
  • Tuberkulose
  • Salmonellose der Rinder
  • Bovine Virus Diarrhoe
  • und viele weitere
Was passiert im Falle einer eintretenden Tierseuche?

Im Seuchenfall kann die Veterinärbehörde entweder die Keulung betroffener Tiere mit anschließender Sperrung oder eine alleinige Betriebssperre ohne Keulung anordnen.

Wichtiger Hinweis: Die Tierseuchenkasse ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Keulung zwar den gemeinen Wert der getöteten Tier, nicht jedoch die entgagenenen Einnahmen aus Milchverkauf oder Schlachtviehvermarktung. Auch die Kosten für die Desinfektion der Stallgebäude und die Gülleaufbereitung sind selbst aufzubringen. Genau hier greift die Tier-Ertragsschadenversicherung - sie sichert Ihr Einkommen und schützt Ihre wirtschaftliche Existenz.

Welche Produktionsformen können abgesichert werden?
  • Milchproduktion (konventionell und Bio/Vorzug)
  • Mutterkuhhaltung
  • Bullenmast
  • Färsenaufzucht
  • Fresseraufzucht
  • Fressermast
Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall?
  • Liquiditätssicherung bei Seuchen- oder Krankheitsausbruch
  • Auszahlung gemäß berechnetem Ertragsausfall
Was ist im Schadensfall zu tun?
  • Sofortige Meldung beim Tierarzt und Versicherer
  • Nachweis durch Diagnostik oder behördliche Anordnung
Schützt die Versicherung auch bei Blauzungenkrankheit?

Für Rinder haltende Betriebe gelten die Blauzungenkrankheit und deren Folgen aktuell bei Neuabschlüssen als nicht mitversichert.

Die Blauzungenkrankheit wird bei diesen Verträgen drei Monate nach Aufhebung des Restriktionsgebietes automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

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Ohne Ihre Tiere ginge es nicht?
Unsere Tierversicherungen sichern Sie finanziell ab

Ihre Tiere sind für Sie lebendes Kapital. Ganz gleich, ob als Einkommensgrundlage Ihres Betriebs, als Basis Ihres Nebenerwerbs oder als das schönste Hobby der Welt: Tiere stellen einen hohen Wert dar, den Sie schützen sollten.

Tier-Ertragsschadenversicherung

  • Existenziell für Rinder- und Schweinehalter
  • Versichert den Ertragsschaden durch anzeigepflichtige Tierseuchen oder Unfälle im Tierbestand
  • Übertragbare Tierkrankheiten als Risiko optional einschließbar

Weide-Tierversicherung

  • Versicherungsschutz für Weidetiere auf Heim-, Pensionsweiden, Almen und Alpen
  • Finanziell abgesichert bei Tod oder Nottötung der Tiere
  • Mitversichert: Diebstahl, Raub, Abhandenkommen

Pferde-Lebensversicherung

  • Finanziell abgesichert bei Tod des Pferdes
  • Dauernde Unbrauchbarkeit für den Einsatzzweck mitversichert (z.B. Reiten, Arbeit)
  • Auch versichert: auf dem Transportweg, bei Festumzügen, auf der Weide und mehr
¹ Versichert im Rahmen der nachstehenden Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung: Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (RHmV). Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (KmV) wie z.B. Eigenschaden durch z.B. Hemmstoffe und Reinigungsmittel inkl. der damit verbundenen Kürzung des Milchgeldes.
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