Unsere Tier-Ertragsschadenversicherung bietet Ihnen den notwendigen finanziellen Schutz für Rinder, falls eine Tierseuche ausbricht.
Damit ist der gesamte Deckungsbeitragsverlust durch eine Seuche über die Tier-Ertragsschadenversicherung abgesichert.
Versichert ist der Ertragsschaden infolge Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverboten und Verkaufsbeschränkungen wegen Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe.¹
Spezialberater Versicherungen
Telefon: 0861 66-4750
E-Mail: johann.irlacher@spk-ts.de
FAQs
Versichert ist der Ertragsausfall aus der tierischen Produktion infolge von:
Zusätzlich können Krankheiten mitversichert werden. Die Ausfälle werden bis zu einer Dauer von 12, 18 oder 24 Monaten gezahlt.
Im Seuchenfall kann die Veterinärbehörde entweder die Keulung betroffener Tiere mit anschließender Sperrung oder eine alleinige Betriebssperre ohne Keulung anordnen.
Wichtiger Hinweis: Die Tierseuchenkasse ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Keulung zwar den gemeinen Wert der getöteten Tier, nicht jedoch die entgagenenen Einnahmen aus Milchverkauf oder Schlachtviehvermarktung. Auch die Kosten für die Desinfektion der Stallgebäude und die Gülleaufbereitung sind selbst aufzubringen. Genau hier greift die Tier-Ertragsschadenversicherung - sie sichert Ihr Einkommen und schützt Ihre wirtschaftliche Existenz.
Für Rinder haltende Betriebe gelten die Blauzungenkrankheit und deren Folgen aktuell bei Neuabschlüssen als nicht mitversichert.
Die Blauzungenkrankheit wird bei diesen Verträgen drei Monate nach Aufhebung des Restriktionsgebietes automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Ihre Tiere sind für Sie lebendes Kapital. Ganz gleich, ob als Einkommensgrundlage Ihres Betriebs, als Basis Ihres Nebenerwerbs oder als das schönste Hobby der Welt: Tiere stellen einen hohen Wert dar, den Sie schützen sollten.
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